Welche Stellung besitzt der Verein für K.i.d.S. e.V.?
Die K.i.d.S. gGmbH bindet sich in ihrer Betreuungstätigkeit in das jeweilige schulische Konzept der von ihr betreuten Schule ein; dementsprechend sollen diese auch zur Wahrung dieses Anspruches entsprechend Einfluss auf uns als Maßnahmeträger ausüben.
Diese gewollte Einbindung erfolgt organisch über die Fördervereine der Schulen als Mitglieder des Verein für K.i.d.S. e.V., in der sich i.d.R. Vertreter der Eltern wie auch der Schule wiederfinden.
Der Verein für K.i.d.S. e.V. wiederum, vertreten durch dessen gewählte Vorstandsmitglieder, ist Gesellschafter der K.i.d.S. gGmbH und bündelt damit die individuellen und pädagogischen Interessen der Schulen und Eltern.
In dieser Struktur unterstützt und ergänzt der Verein für K.i.d.S. e.V. die gemeinnützige Arbeit inhaltlich und stärkt finanziell projektbezogene Maßnahmen zur Betreuungstätigkeit wie auch der Realisierung außerschulischer Angebote in der Betreuung.
Unterstützen auch Sie den Verein für K.i.d.S. e.V.!
Unser Wirken ist Gemeinnützung. Es vergeht kein Tag, an dem nicht aus der Betreuungstätigkeit für unsere Kinder besondere Notwendigkeiten, zusätzliche Wünsche und finanzielle Problemlagen entstehen oder auch aus deren Familien an uns herangetragen werden. Wünsche, deren Erfüllung uns durch die i.d.R. zweckbestimmten und begrenzten öffentlichen Mittel wie auch schulischen Töpfe nicht oder nur unzureichend möglich sind.
Dem "Verein für K.i.d.S. e.V." zur Verfügung gestellte Spenden werden ausschließlich satzungsgemäß und weisungsgebunden für z.B. für folgende Zwecke eingesetzt:
Durchführung spezifischer oder außerordentlicher Förderangebote oder deren Prolongation zur Nachhaltigkeit
"Feuerwehrleistungen" für akute Betreuungsarbeit oder nicht planbarer zusätzlicher Leistungen
Anschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von besonderen Spielgeräten
Uns dabei zu unterstützen ist einfach - Sie können sogar für sich durch Amazon spenden lassen!
Spenden per Überweisung ...
Bis zu einem Betrag von 50,00 EUR reicht für das Finanzamt zum steuerlichen Nachweis dazu der Überweisungsträger aus. Selbstverständlich fertigen wir Ihnen auf Wunsch oder bei höheren Beträgen eine Spendenbescheinigung an, geben Sie dazu in ihrer Überweisung entsprechend den von Ihnen gewünschten Verwendungszweck ggf. in Verbindung mit dem Betreuungsstandort an und nehmen mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Der steuerliche Feststellungsbescheid als Nachweis der Berechtigung gem. § 60a Abs. 1 AO steht Ihnen <hier> zum Download zur Verfügung.